Donnerstag, 19. November 2009

Volksbegehren zum Nichtraucherschutz in Bayern

Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich habe mich schon einige Zeit gefragt, wann es denn endlich mit dem angekündigten Volksbegehren zum Nichtraucherschutz in Bayern losgeht.
Nun kam es gerade eben doch noch im Radio: Man kann sich jetzt in den Rathäusern eintragen.

Dieses Thema liegt mir sehr am Herzen. Deswegen wollte ich Euch mit diesem Post einfach erinnern/ informieren/ motivieren (auch die ehemaligen Raucher unter Euch *zwinker*), damit möglichst viele sich in die Listen eintragen und das Volksbegehren ein Erfolg wird.

Macht mit!!!!!

Liebe Grüße,
Mia





Volksbegehren
Das Bayerische Innenministerium hat den Zeitraum vom 19.11. bis 2.12.2009 als Eintragungsfrist für das Volksbegehren Nichtraucherschutz festgelegt. In diesen beiden Wochen müssen sich mindestens 10% der Wahlberechtigten – das sind rund 950.000 Personen - in den Rathäusern in die dort ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen. Auch alle Unterzeichner des Zulassungsantrages müssen nun noch einmal unterschreiben. Die Benachrichtigung der Stimmberechtigten müssen die Initiatoren des Volksbegehrens aus eigener Kraft bewältigen.

Ziele des Volksbegehrens
Seit 1. August ist der Nichtraucherschutz in Bayern von der Landtagsmehrheit aufgeweicht worden. Durch das Volksbegehren soll der konsequen­te Nichtraucherschutz in der Gastronomie wie­der eingeführt werden – ohne Raucherclubs. Der Schutz der Gesundheit muss Vorrang haben vor den Interessen der Tabaklobby.

Unterschreiben Sie für:
* rauchfreie Gaststätten
* rauchfreie Bars und Kneipen
* rauchfreie Diskotheken
* rauchfreie Festzelte
* ohne Ausnahmeregelungen!

Wir sind der Meinung, dass der bayerische Grundsatz „Leben und leben lassen“ auch gelten muss für:
* Familien, die in einer Gaststätte einkehren
* junge Diskothekenbesucher
* alle Nichtraucher in Festzelten
* Sportler bei Vereinsfeiern
* Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen
* Wirte und ihre Familien
* Kellnerinnen und Kellner, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben

(Quelle: http://nichtraucherschutz-bayern.de/unsere-ziele/volksbegehren-allgemein.html, http://nichtraucherschutz-bayern.de/unsere-ziele/ziele.html)

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